Es gibt Neuigkeiten bei der Planung der Erweiterung der Führerscheinklasse B in Deutschland, bzw. in der EU.
Bisher galt: alle die den Führerschein noch vor 1999 gemacht haben, hatten Glück. Alle anderen durften Wohnmobile nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t fahren. Nach aktuellem Stand ist eine Erhöhung des Gesamtgewichts auf 7,5 t aus EU-rechtlichen Gründen nicht möglich, dies war zuerst angemacht. Dann war im Gespräch die Grenze auf 4,25 t anzuheben, aber nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Also quasi für alles außer Verbrenner.
Erweiterung der Führerscheinklasse B
Doch nun plant das EU Parlament, die Grenze generell auf 4,25 t anzuheben, lediglich mit der Voraussetzung, dass der Fahrer seit zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B ist. Das Ganze unabhängig von der Antriebsart, also ganz egal ob Elektro, Wasserstoff oder der klassische Verbrenner. Dies gilt aber nur für Fahrzeuge die als Wohnmobil, Krankenwagen und Sonderfahrzeuge im Fahrzeugschein markiert sind. Bei allen anderen Fahrzeugen die mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen bleibt das zulässige Gesamtgewicht bei 3,5 t.
Nachteile
Mir stellt sich dann aber die Frage ob dadurch auch Nachteile entstehen. Aktuell ist es ja so, dass ein Fahrzeug ab 3,5 t als LKW gilt und somit auch die Regeln dafür gelten. Ich müsste dann mit dem Wohnmobil jährlich zur Hauptuntersuchung und dürfte auf den Autobahnen nur 80 kmh fahren.
Vorteile
Sollte die neue Führerscheinrichtlinie denn auch wirklich beschlossen werden, wäre man bei dem Gesamtgewicht nicht mehr so begrenzt. Braucht man aktuell noch für Fahrzeuge über 3,5 t den Führerschein der Klasse C1, hätte man dann in ganz Europa freie Fahrt mit bis zu 4,25 t Gesamtgewicht.
Fahrzeug | Vorteile | Nachteile | Bedingung | |
---|---|---|---|---|
Wohnmobil | – bis zu 4,25 t Gesamtgewicht – kein neuer Führerschein notwendig | – jährliche Hauptuntersuchung – Höchstgeschwindigkeit 80 km/h – höhere Mautgebühren | – mindestens seit 2 Jahren Klasse B Führerschein | |
Wohnwagen | – bis zu 5 t Gesamtgewicht | – nur für alternative Antriebe | – mindestens seit 2 Jahren Klasse B Führerschein – alternativer Antrieb |
Neue Regeln auch für Wohnwagen
Bei Gespannen, also Autos mit Wohnwagen, sieht es leider etwas anders aus. Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs würde sich zwar auch von 3,5 t auf 4,25 t erhöhen, dies gilt aber dann nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Hat man also ein Fahrzeug mit z.B. einem E-Antrieb, dürfte man zu den 4,25 t noch einen Hänger mit bis zu 750 kg ziehen. Dadurch würde man ein Gesamtgewicht von 5 t erreichen.
Digitaler Führerschein
Da man ja eh gerade alles neu verhandelt, soll mit der neuen Führerscheinrichtlinie auch der digitale Führerschein eingeführt werden. So wie es aussieht soll ein Wechsel in die App aber nicht Pflicht werden und die analoge Scheckkarte kann weiter benutzt werden. Aber Achtung: Wer noch den alten Papierfetzen hat muss bis 2033 auf das Kartenformat umgetauscht haben.
Führerscheinklasse B196 auch im Ausland nutzbar
Eine weitere gute Nachricht könnte die neue Richtlinie auch für die Besitzer der Klasse B196 mit sich bringen. In Deutschland kann man als Besitzer der Führerscheinklasse B einen Schnellkurs machen, um auch ein Zweirad der 125 ccm Klasse fahren zu dürfen. Dafür muss man den Führerschein B allerdings bereits 5 Jahre besitzen und zudem mindestens 25 Jahre alt sein.
Zur Zeit ist diese Regelung im Ausland aber nicht anerkannt. Dies soll sich nun durch die neue Richtlinie ebenfalls ändern.
Wie geht es jetzt weiter
Eine endgültige Einigung des EU Parlaments wird es wohl erst nach den Europawahlen geben. Man rechnet dann erst im Herbst 2024 mit weiteren Entscheidungen.
Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie jedoch erst noch in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fuehrerscheinaenderungen-2024/
… es bleibt also spannend 🙂
Fazit
Die Erweiterung der Führerscheinklasse B ist eigentlich eine gute Sache für alle die Ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben. Allerdings ergibt sich vermutlich dadurch auch der Nachteil, dass man dann als LKW eingestuft wird. Sollte das Reisen mit alternativen Antrieben allerdings aufgrund der derzeit noch häufig benötigten Ladestops zukünftig besser realisierbar sein, ist die Anhebung des Gesamtgewichts für Gespanne eine sinnvolle Sache.
Wenn ihr trotzdem lieber bei 3,5 t bleiben möchtet oder müsst, schaut euch auch unseren Artikel Gewicht am Wohnmobil einsparen an.
Alle Neuigkeiten zu den Änderungen der Führerscheine gibt es auch immer beim ADAC.
Eure Viercamper
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Hallo Pascal, die Gerüchte mit dem Führerschein Klasse B über 3,5 t könnt ihr vergessen. Es wird schon seit Jahren verbreitet. Krankenwagenfahrer , Feuerwehrleute usw. müssen alle den Füherschein C1 oder C1E(mit Anhänger) machen. Wenn Deutschland diesen Führerschein alleine einführen würde, dann hätte derjenige ein Problem im Ausland. So wie das „Begleitede-Fahren mit 17“ (in Deutschland „Ja“ in Österreich „Ja“ aber sonst nicht ! Gruß aus Konstanz und einen schönen Sommer.
„Papierfetzen“
Ich muß doch sehr bitten, mein Führerschein ist kein Papierfetzen, sondern ein gut gealtertes Dokument. Sorgsam in seiner Hülle gelagert. 😉